Rechtsunsicherheit im Insolvenzfall bei langfristen Verträgen kann beseitigt werden!

Wie ist im Insolvenzfall mit langfristig geschlossenen Verträgen umzugehen? Kann der Insolvenzverwalter bzw. das eigenverwaltende Unternehmen selbst entscheiden, ob die Verträge fortgesetzt werden oder nicht? Ein aktueller Fall aus Hamburg gibt Aufschluss.

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