In der Regel erbringt ein GmbH-Gesellschafter die von ihm übernommene Stammeinlage, indem er den in der Satzung vorgesehenen Geldbetrag an die GmbH leistet. Meist wird es sich dabei um eine Zahlung auf ein Bankkonto der Gesellschaft oder um die Einlage des Betrages in die Barkasse handeln. Weiterlesen