Bis zuletzt hofften alle darauf, dass die Frist für die Meldepflicht von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen verschoben wird. Aufgrund der Corona-Pandemie hatte die EU-Kommission bereits im Juni 2020 die Möglichkeit für eine großzügige Verlängerung der Fristen geschaffen. Der nationale Gesetzgeber hatte im Ersten Corona-Hilfspaket die Möglichkeit geschaffen, diese Fristen durch Rechtsverordnung des BMF zu verlängern. Nunmehr hat sich das BMF geäußert und mitgeteilt, dass die Fristen nicht verlängert werden. Das BMF hat dazu einen 72 Seiten langen Entwurf eines BMF-Schreibens im Juli 2020 veröffentlicht. Weiterlesen