Angesichts der weiterhin schleppenden Auszahlung von staatlichen Hilfen für Unternehmen, die wegen der Corona-Krise in Schieflage geraten sind, wird eine erneute Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis Ende April 2021 erfolgen. Diese Verlängerung ergreift aber nur Unternehmen, die einen Anspruch auf die Gewährung finanzieller Corona-Hilfen haben und rechtzeitig einen entsprechenden aussichtsreichen Antrag gestellt haben. Weiterlesen