Das Stiftungsrecht beruhte bisher sowohl auf bundesrechtlichen Regelungen (BGB) als auch auf landesrechtliche Regelungen (Stiftungsgesetzte der 16 Bundesländer). Insbesondere die landesrechtlichen Regelungen waren hierbei nicht einheitlich gefasst. Um dieses Nebeneinander von Bundes- und Landesrecht zu vereinheitlichen, verabschiedeten Bundesrat und Bundestag im Juni diesen Jahres mit dem „Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts“ (BGBl 2021/2947) eine umfassende Reform des Stiftungsrechts.
Reform
Spezial zur Reform des Personengesellschaftsrechts (Teil 1) – Neue Regeln für die GbR
Weite Teile des Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetzes werden erst am 01.01.2024 in Kraft treten. Aufgrund der Vielzahl der Änderungen, insbesondere im Recht der Gesellschaften bürgerlichen Rechts lohnt sich bereits jetzt ein Blick auf die zukünftige Gesetzeslage, auch um bereits vorher Maßnahmen zu treffen.