Angesichts der Datenschutz-Grundverordnung stellen sich viele Unternehmen die Frage, ob sie ihre Bestandskunden auch ohne Einwilligung Newsletter zukommen lassen können oder ob die Kontaktdaten völlig nutzlos geworden sind. Die gute Nachricht lautet, dass der Versand von Newslettern ohne Einwilligung möglich ist, allerdings sollten die engen Voraussetzungen bekannt sein. Nur so kann man dem Abmahnrisiko entgehen.