Nicht mit meinem Versorgungsnetz! Grenzen der Mitnutzung passiver Infrastrukturen bei „Überbauproblemen“

Das bereits am 10.11.2016 in Kraft getretene Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) stellt nicht nur private Netzinhaber vor neue Herausforderungen beim Umgang mit der eigenen Infrastruktur. Ganz besonders Kommunen und ihre Eigengesellschaften sind unmittelbar betroffen, sind sie doch regelmäßig Eigentümer und Betreiber umfangreicher öffentlicher Versorgungsnetze. Damit zählen sie zum unmittelbaren Kreis der nach dem DigiNetzG Verpflichteten. Dieses sieht eine Reihe von Regelungen vor, die den Ausbau von Glasfasernetzen beschleunigen sollen. Insbesondere werden Telekommunikationsunternehmen Mitnutzungsansprüche in Bezug auf öffentliche Versorgungsnetze eingeräumt. In der kommunalen Praxis führt dieser Umstand zur oft geäußerten Sorge, dass Investitionen der öffentlichen Hand in Glasfasernetze durch „Trittbrettfahrer“ entwertet werden. Dass das DigiNetzG für diesen Fall ein geeignetes „Abwehrinstrument“ vorenthält, skizziert dieser Beitrag.

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