Seit dem 01.08.2021 gelten im Geldwäschegesetz geänderte Vorschriften zum Transparenzregister. Eine praxisrelevante Neuerung ist der Wegfall der gesetzlichen Mitteilungsfiktion.
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Mitteilungsfiktion
Transparenzregister: Geplante Gesetzesänderung ab dem 01.08.2021
Das Transparenzregister wird zum Vollregister. Viele Gesellschaften müssen die hinter ihnen stehenden wirtschaftlich Berechtigten bisher nicht dem Transparenzregister melden, da eine sogenannte Mitteilungsfiktion von dieser Pflicht entbindet. Der Gesetzgeber plant nun, diese Mitteilungsfiktion des Geldwäschegesetzes zu streichen.