Der Absatz § 15 Absatz 3b KSchG kann es künftig Arbeitnehmern erleichtern, einen Sonderkündigungsschutz zu erlangen. Was das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bedeutet, lesen Sie hier:
Der Absatz § 15 Absatz 3b KSchG kann es künftig Arbeitnehmern erleichtern, einen Sonderkündigungsschutz zu erlangen. Was das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bedeutet, lesen Sie hier: