Wenn die tatsächlich berechneten Kosten in der Schlussrechnung die bezifferte Summe im Kostenvoranschlag übersteigen, entsteht häufig Streit um offene Werklohnansprüche. Doch das lässt sich vermeiden.
Wenn die tatsächlich berechneten Kosten in der Schlussrechnung die bezifferte Summe im Kostenvoranschlag übersteigen, entsteht häufig Streit um offene Werklohnansprüche. Doch das lässt sich vermeiden.