Bereits im Jahr 2015 hat das Bundessozialgericht (BSG) seine Rechtsprechung für die sozialversicherungsrechtliche Einordnung von Gesellschafter-Geschäftsführern neu ausgerichtet und konkrete und bis dato handhabe Maßstäbe entwickelt. Mit drei Entscheidungen vom 1. Februar 2022 (BSG, Urteile vom 1. Februar 2022 – B 12 KR 37/19 R; B 12 R 19/19 R; B 12 R 20/19 R) hat das BSG diese Rechtsprechung weiter konkretisiert und wichtige Hinweise für die Praxis gegeben. Zugleich haben diese Urteile die handhabbaren Maßstäbe wieder „unhandlicher“ gemacht. Weiterlesen