Neue Spielräume bei Mitarbeiterbeteiligungen

Neues Fondsstandortgesetz: Verbesserte Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligungen

Mit seiner Sitzung vom 28. Mai 2021 wurde vom Bundesrat das Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland verabschiedet. Das sogenannte Fondsstandortgesetz ist zum 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Durch das neue Gesetz werden zahlreiche aufsichtsrechtliche und steuerrechtliche Maßnahmen umgesetzt.

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