Eine Testamentsvollstreckung ist nur möglich und zulässig, wenn der Erblasser im Testament die Testamentsvollstreckung angeordnet hat. Während früher solche Anordnungen oft getroffen wurden, weil der Erblasser seinen Erben die Auseinandersetzung oder Verwaltung des Nachlasses nicht zutraute oder weil diese noch minderjährig waren, erfolgen sie heute regelmäßig unter einer anderen Zielsetzung. Weiterlesen