Mit begrüßungswerter Klarheit hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einer jüngst ergangenen Entscheidung klargestellt, dass auch die nicht rechtzeitige Anzeige einer fortdauernden Arbeitsunfähigkeit eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen kann. (BAG, Urteil vom 07.05.2020 – 2 AZR 619/19) Weiterlesen
Entgeldfortzahlungsgesetz
Krank und wieder krank: Entgeltfortzahlung bei sich überschneidenden Krankheiten
Wer wegen Krankheit nicht arbeitsfähig ist, kann für die Dauer von sechs Wochen weiter seinen Lohn verlangen. Tritt während dieser ersten Krankheit allerdings ein weiteres Leiden hinzu, beginnt die Sechswochenfrist nicht von neuem. Nur, wenn der Arbeitnehmer vor der zweiten Erkrankung arbeitsfähig war, kann er wegen des zweiten Leidens erneut sechs Wochen Entgeltfortzahlung beanspruchen. So entschied kürzlich das Bundesarbeitsgericht.