Wenn ein Betrieb aufgrund der coronabedingten Betriebsschließung eine Zahlung von seiner Versicherung erhält, stellt sich die Frage, ob dadurch der Anspruch auf Kurzarbeitergeld entfällt. Bei diesem heiß diskutierten Thema hat sich in letzter Zeit einiges getan. Nunmehr hat die Bundesagentur für Arbeit am 28.04.2020 in einer Weisung an die Dienststellen niedergeschrieben, dass sich solche Zahlungen nicht leistungsmindernd auf das Kurzarbeitergeld auswirken würden. Weiterlesen