Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Besteuerung der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz keine Minderung des Gewinns aus der Veräußerung des Fahrzeugs rechtfertigt.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Besteuerung der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz keine Minderung des Gewinns aus der Veräußerung des Fahrzeugs rechtfertigt.