Arbeitgeber sehen sich häufig mit der Fragestellung konfrontiert, ob eine für sie ausgeführte Tätigkeit eine selbständige Tätigkeit oder eine abhängige Beschäftigung darstellt. Fehlbewertungen können bei späterer Feststellung einer Beschäftigung nicht nur erhebliche Zahlungspflichten über Zeiträume von mehr als 4 Jahre bedeuten, sondern auch zusätzliche strafrechtliche Risiken (Beitragshinterziehung) beinhalten. Vor diesem Hintergrund sollten Arbeitgeber die Neuregelungen des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7 a SGB IV kennen, die in Kürze in Kraft tritt.