Koalitionsvertrag zur 18. Legislaturperiode: Auswirkungen auf die Windenergie-Branche?

Ziel der Koalitionsparteien ist es, bis 2025 einen Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung von 40 bis 45 Prozent und bis 2035 von 55 bis 60 Prozent zu erreichen. Für Windparks in Nord- und Ostsee soll der Ausbaupfad bis 2020 auf 6,5 GW festgelegt und bis 2030 ein Ausbau von 15 GW erreicht werden. Neben diesen Zielvorgaben werden unter anderem folgende Änderungen in Aussicht gestellt:

  •  Reformierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes bis Sommer 2014, wobei Altanlagen nicht betroffen sein sollen 
  • Reduzierung der Fördersätze für an Land produzierten Windstrom (insbesondere an windstarken Standorten) 
  • Weiterentwicklung des Referenzertragsmodells zur Erhaltung der Wirtschaftlichkeit der guten Windenergie-Standorte mit einem Referenzwert von 75 bis 80 Prozent 
  • Einführung einer verpflichtenden Direktvermarktung auf Basis der gleitenden Marktprämien bei Neuanlagen ab 5 MW (ab 2017 für alle Anlagengrößen) 
  • Änderung des Baugesetzesbuches zur Ermöglichung der Festlegung von Mindestabständen zur Wohnbebauung durch die Länder  

Mit Spannung ist auch das Ergebnis der geplanten Prüfung zu erwarten, ob große Erzeuger von Strom aus erneuerbaren Energien einen Grundlastanteil ihrer Maximaleinspeisung garantieren müssen. 

Weitere geplante Änderungen können folgendem Link entnommen werden: 

https://www.cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/koalitionsvertrag.pdf

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