Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Markenschutzrecht – welche Folgen wird der „Brexit“ für Unternehmen haben, die auch in Großbritannien tätig sind? Diese Frage stand im Mittelpunkt der Herbsttagung des europäischen Anwältenetzwerks „Advoselect“ in London.
Die Entscheidung Großbritanniens, der EU den Rücken zu kehren, hat nicht nur in der Politik für großes Aufsehen gesorgt. Auch in vielen mittelständischen Unternehmen, die wirtschaftliche Beziehungen nach Großbritannien haben, herrscht Verunsicherung. Auf der Herbsttagung des europäischen Kanzleinetzwerks „Advoselect“ hatten führende Wirtschaftsanwälte aus ganz Europa erstmals Gelegenheit, mögliche Auswirkungen des „Brexit“ in verschiedenen Rechtsbereichen umfassend zu diskutieren. Veranstaltungsort war passenderweise London. Unter den rund 60 Teilnehmern aus 25 europäischen Kanzleien waren auch mehrere Wirtschaftsanwälte von EEP.
Bei allen Unklarheiten, die es rund um den „Brexit“ noch gibt, steht eines bereits fest: In vielen Rechtsbereichen werden Neuregelungen erforderlich, auf die sich EU und Vereinigtes Königreich in zähen Verhandlungen werden verständigen müssen. Im Arbeitsrecht zählen dazu beispielsweise Regelungen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit, im Markenschutzrecht stehen die bisherigen Unionsmarken besonders im Fokus, im Gesellschaftsrecht ist eine der zentralen Fragen, ob EUGesellschaften künftig noch auf die gewohnte Niederlassungsfreiheit in Großbritannien zählen können und umgekehrt.
Wie die neuen Regelungen im Detail aussehen werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch niemand sagen, aber mit der grenzübergreifenden Expertise, auf die EEP über das Netzwerk „Advoselect“ zurückgreifen kann, sind die Berater vor Ort in der Lage, Mandanten schon heute auf mögliche Veränderungen vorzubereiten und Handlungsempfehlungen zu geben, wie sie sich bestmöglich absichern.
Zu den weiteren Themen der Herbsttagung zählten neue Möglichkeiten, die die Digitalisierung im Bereich der anwaltlichen Beratung mit sich bringt, rechtliche Fragen beim Immobilienkauf in verschiedenen Ländern und eine neu gestartete Vortragsreihe zu Regelungen bei der Vorsatzanfechtung im internationalen Vergleich. EEP ist seit mehr als 20 Jahren Mitglied bei „Advoselect“.