Wie wichtig auch im Energiesektor Gewährleistungsfristen sein können, zeigt ein jüngst entschiedenes Urteil des Bundesgerichtshofs hinsichtlich Photovoltaikanlagen. Die auf dem Dach einer Scheune errichtete Photovoltaikanlage ist nach der Entscheidung kein Bauwerk im Sinne des Gesetzes, so dass für sie nicht die fünfjährige sondern nur die zweijährige Verjährungsfrist gilt.
Das war im konkret zu entscheidenden Fall maßgeblich. Denn dort war nicht die Scheune wohl aber die Photovoltaikanlage mangelhaft. Dies stellte ein Gutachter bei Störungen fest, die infolge von Blitzeinschlag und hoher Schneelast auftraten.
Vom Standort ähnliche Anlagen sollen nach Angaben der Bundesnetzagentur in Deutschland mittlerweile über eine Million installiert sein.
Näher BGH 10/2013, Aktenzeichen: VIII ZR 318/12.