Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) als Beilhilfe?

Noch 2001 urteilte der EuGH, dass das EEG nicht als staatliche Beihilfe zu bewerten sei. Die EU-Kommission sieht nunmehr aufgrund der seither erfolgten Änderungen des EEG eine solche Qualifizierung als nicht mehr sachgemäß an.

Die EU-Kommission hat daher jüngst ein eingehendes Prüfverfahren eingeleitet. Ziel dieser Prüfung ist es festzustellen, ob die Regelungen des EEG mit EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Hinsichtlich der EEG-Umlage und dem „Grünstromprivileg“ werden seitens der Kommission in einer Pressemitteilung vom 18.12.2013 bereits Bedenken geäußert.

Bezüglich der öffentlichen Förderung für Erzeuger, die in Form von Einspeisetarifen und Marktprämien gewährt wird, handelt es sich zwar nach Ansicht der Kommission auch um eine Beihilfe. Diese stehe jedoch mit den Leitlinien der Kommission über staatliche Umweltschutzbeihilfen 2008 im Einklang.

Auch wenn es den Anschein hat, dass Stromproduzenten von dieser Entwicklung zunächst wenig betroffen sein dürften, so ergeben sich auch für diese Konsequenzen. Nach einem Vermerk des Bundeswirtschaftsministeriums, würde das EEG, sofern es als Beihilfe qualifiziert werden sollte, einem sogenannten Beihilfenotifizierungsverfahren unterworfen. Die Konsequenz wäre eine mögliche Verzögerung und Erschwernis von EEG-Korrekturen und der Anpassung von Vergütungssätzen. Auch würde vermehrt Druck aufgebaut, das EEG komplett abzuschaffen und durch eine Quotenregelung zu ersetzen. Die weitere Entwicklung bleibt hier abzuwarten.

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