Das Stiftungsrecht beruhte bisher sowohl auf bundesrechtlichen Regelungen (BGB) als auch auf landesrechtliche Regelungen (Stiftungsgesetzte der 16 Bundesländer). Insbesondere die landesrechtlichen Regelungen waren hierbei nicht einheitlich gefasst. Um dieses Nebeneinander von Bundes- und Landesrecht zu vereinheitlichen, verabschiedeten Bundesrat und Bundestag im Juni diesen Jahres mit dem „Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts“ (BGBl 2021/2947) eine umfassende Reform des Stiftungsrechts.