Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat am 09.09.2014 auf seiner Internetseite klargestellt, dass gem. den neuen Regelungen des EEG 2014 das antragstellende Unternehmen zum Nachweis der Bruttowertschöpfung neben der WP-Bescheinigung auch den geprüften vollständigen handelsrechtlichen Jahresabschluss einschließlich des Prüfungsberichts einreichen muss. Dies gilt auch für nach dem HGB nicht prüfungspflichtige Unternehmen.
Aufgrund des Inkrafttretens des EEG 2014 nur zwei Monate vor Ende der diesjährigen Ausschlussfrist und fehlender Übergangsregelungen im Gesetz wolle man allerdings bestimmte Erleichterungen vorsehen (z.B. hinsichtlich der Siegelverwendung). Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des BAFA (www.bafa.de).