Testament, Erbvertrag, Gesellschaftsvertrag, Ehevertrag – wie sorge ich als Unternehmer für den Fall der Fälle richtig vor? Weil viele gesetzliche Regelungen nicht zu den Bedürfnissen von Unternehmerinnen und Unternehmern passen, führen sie nicht selten zu Konflikten und auch steuerlichen Nachteilen. Doch mit geschickter und umsichtiger Gestaltung kann Vermögen erhalten, Streit vermieden und die Unternehmensfortführung gesichert werden.
In einem Testament, dem Gesellschaftsvertrag, einem Ehevertrag und einer Vollmacht kann – und sollte – der Unternehmer festlegen, was passieren soll, wenn er selbst nicht mehr in der Lage sein sollte, das Notwendige zu regeln. Häufig – und leider regelmäßig – fehlen allerdings entsprechenden Regelungen, sind nicht aufeinander abgestimmt oder passen nicht mehr auf die aktuelle familiäre und wirtschaftliche Situation.
Was ist zu regeln?
Im Testament oder Erbvertrag sollte bestimmt werden, wer Erbe werden und wer sonst noch etwas, zum Bespiel durch Vermächtnis, zugewendet bekommen soll. Hierbei kann – und sollte gegebenenfalls – auch ein Testamentsvollstrecker bestimmt werden, etwa wenn dem Erben die Ausbildung oder Lebenserfahrung fehlt oder wenn Konflikte zwischen mehreren Erben zu befürchten sind.
Im Gesellschaftsvertrag kann – und sollte gegebenenfalls – geregelt werden, dass nur bestimmte Personen, etwa mit passender beruflicher Qualifikation, Gesellschafter werden können.
Zudem kann und sollte ggf. auch zwischen den Mitgesellschaftern geregelt werden, dass diese in Eheverträgen mit ihren jeweiligen Ehepartnern vereinbaren müssen, ihre jeweilige Gesellschaftsbeteiligung vom Zugewinn und Pflichtteil auszunehmen. Hierdurch wird das Unternehmen vor Scheidungskriegen und Pflichtteilsstreitigkeiten geschützt. Denn ist die betreffende Gesellschaftsbeteiligung nicht von Zugewinn und Pflichtteil ausgenommen, ist bei jeder Scheidung und jedem Todesfall eine – regelmäßig teure und aufwändige – Unternehmensbewertung erforderlich.
In Teil 2 unserer Serie wird es schwerpunktmäßig um ein häufig unterschätztes Instrument gehen, das im Fall der Fälle aber viel Schaden vom Unternehmen abwenden kann: die Vorsorgevollmacht.
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