Nach der von Bundesumweltminister Altmaier geplanten neuen Bundeskompensationsverordnung würden Windparks in Schleswig-Holstein profitieren. Nach dieser Verordnung müssten sie nach Angaben von Schleswig-Holsteins Umweltminister Habeck wohl nur noch ein drittel der bisherigen Ausgleichsbeiträge als Entschädigung für die Störung des Landschaftsbildes zahlen.
„Bei einer 175 Meter hohen 2,5-Megawatt-Anlage sind das 33.000 Euro statt 106.000“, so eine Sprecherin von Herrn Habeck gegenüber dem sh:z.
Ziel der neuen Verordnung sei eine Vereinheitlichung der unterschiedlichen Vorschriften in den einzelnen Bundesländern. Ob die Entlastung aber tatsächlich greift, ist zweifelhaft, da einige Länder dann eigene, vorrangige Verordnungen erlassen wollen. Ob das möglich sein wird, bleibt abzuwarten.