Die richtige Rechtsformwahl ist entscheidend für die ertragsteuerliche Behandlung von Gewinnen oder Verlusten aus dem Betrieb von Windkraftanlagen. Hier gilt es genau die Situation des Investors bzw. der Investoren zu analysieren.
Von Bedeutung ist die Unterscheidung zwischen der laufenden Besteuerung und der Besteuerung im Erb- oder Veräußerungsfall. Es muss geklärt werden, wie mit Gewinnen und Verlusten umgegangen werden soll, zudem muss sichergestellt werden, dass die Finanzierungskosten sich steuerlich auswirken. Auch Leistungsbeziehungen zwischen der Gesellschaft und dem Gesellschafter wie beispielsweise die Wahrnehmung der Geschäftsführung oder die Überlassung von wesentlichen Betriebsgrundlagen spielen für die Rechtsformwahl eine Rolle.
Nicht zuletzt ist auch der Steuertarif von Bedeutung. Während thesaurierte Gewinne bei einer Kapitalgesellschaft bzw. eine Genossenschaft mit ca. 30 % belastet werden, kann die Belastung bei einer Personengesellschaft im Spitzensteuersatzbereich auf bis 50 % steigen.
Investieren in Windkraft bedeutet also auch, die richtige Rechtsform zu wählen.