Mike Bogensee

Mike Bogensee (verheiratet, zwei Kinder) ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, und an den Schnittstellen zwischen Gesellschafts- und Arbeitsrecht tätig.

Herr Bogensee berät mittelständische Unternehmen umfassend im Bereich des Gesellschaftsrechts, insbesondere in den Bereichen des Aktien- und GmbH-Rechts.

Darüber hinaus bildet die Beratung sowie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie Fragen des Sozialversicherungsrechts einen weiteren Schwerpunkt der Tätigkeit von Herrn Bogensee.

Seine Beratungsschwerpunkte bilden u.a.:

  • Unternehmensgründungen
  • Gestaltende gesellschaftsrechtliche Beratung von Unternehmen
  • Beratung bei M&A-Transaktionen, Umstrukturierungen und Betriebsübergängen
  • Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen
  • Begleitung von Gesellschafterauseinandersetzungen
  • Handels- und gesellschaftsrechtliche Vertragsgestaltungen
  • Beratung bei sämtlichen Fragen des Individual- sowie Kollektivarbeitsrechts, insbesondere bei Fragen der Mitbestimmung von Arbeitnehmervertretungen auf Betriebs-, Unternehmens- und Konzernebene
  • Gestaltung von Arbeits- und Geschäftsführeranstellungsverträgen
  • Beratung bei der Trennung von Mitarbeitern
  • Vorprozessuale Beratung und Prozessvertretung in gesellschafts- und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
  • Beratung bei Fragen im Zusammenhang mit (nachvertraglichen) Wettbewerbsverboten
  • Beratung bei der Sanktionierung von Compliance-Verstößen und der Implementierung von Compliance-Standards

Herr Bogensee ist seit November 2016 in unserer Sozietät an dem Standort Flensburg tätig.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Kiel und Berlin, dem Referendariat am Berliner Kammergericht, Zulassung als Rechtsanwalt (2009) und Master of Laws (LL.M.) am King´s College London, England. Anschließend von 2009 bis 2016, seit 2014 Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2018 Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, verschiedene Tätigkeiten als Rechtsanwalt in mittelständischen Kanzleien sowie in internationalen Großkanzleien in Berlin und Hamburg in den Bereichen Gesellschafts- und Arbeitsrecht.

Herr Bogensee publiziert regelmäßig zu arbeits- und gesellschaftsrechtlichen Themen und ist nebenher als Lehrbeauftragter Dozent für Arbeitsrecht an der Europa-universität Flensburg tätig.

Herr Bogensee ist u.a. Mitglied des Hamburger Verein für Arbeitsrecht e.V., Deutscher Anwaltsverein e.V. (DAV), Flensburger Anwaltsverein e.V. und Gesellschaftsrechtliche Vereinigung (VGR).