E-Contracting auf dem Vormarsch

Wegen des Boom der erneuerbaren Energien gewinnt der Bereich des sogenannten E-Contractings zunehmend an Bedeutung. Immer mehr Inhaber von Windernergie-, Photovoltaik- und Biogasanlagen schließen Energielieferungsverträge privat ab. In Betracht kommen Wärme- und Stromlieferungsverträge.

Wesentlich ist dabei, insbesondere auf folgende Aspekte zu achten:

– Konkretisierung der Liefer- und Abnahmepflicht

– Regelungen zur Messung und Abrechnung

– Aufnahme eines Haftungsausschlusses soweit möglich zuzüglich Haftungsbegrenzung vor allem bei Leistungsstörungen

– Berechtigung der Einstellung der Versorgung bei Vertragsverstößen (z.B. nicht ordnungsgemäßer Messung, Zahlungseinstellung)

– Billigkeits-/Anpassungsklauseln

 

Im Einzelfall können sich weitere Regelungen anbieten.

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