Wolfgang Folger (Jahrgang 1955), Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, berät auf den Gebieten des Gesellschafts-, Steuer-, Unternehmens- und Erbrechts.
Tätigkeitsschwerpunkte sind:
- Unternehmensgründungen
- Veränderungen in der Unternehmensstruktur
- Unternehmensverkäufe
- Sanierungen
- Insolvenzverwaltung, Beratung von Gläubigern in der Insolvenz, Konzipierung und Durchführung von Insolvenzplänen
- Testamentsgestaltungen
- Testamentsvollstreckungen
- Übernahme von Treuhandschaften
Seine Ausbildung absolvierte Wolfgang Folger unter anderem in Kiel, Lausanne und Sydney. Seit 1990 Sozius.