Dr. Kay Hässler (Jahrgang 1958), Rechtsanwalt, ist als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Insolvenzrecht Ihr kompetenter Ansprechpartner auf diesen Gebieten.
Dr. Kay Hässler trat 1989 in unsere Kanzlei ein und ist seit 1995 Partner.
Seinen Berufsweg begann er mit einer Banklehre und sammelte darüber hinaus in einer New Yorker Anwaltskanzlei Erfahrungen im amerikanischen Rechtswesen.
Im Arbeitsrecht hat Dr. Hässler neben dem Individualarbeitsrecht unter anderem Schwerpunkte in den Bereichen Tarifvertrags-, und Betriebsverfassungsrecht, sowie auf dem Gebiet der Scheinselbständigkeit. Neben der Abwicklung von Insolvenzverfahren ist Dr. Hässler vielfach beratend auf Schuldner- oder Gläubigerseite begleitend bei außergerichtlicher oder gerichtlicher Sanierung tätig.
Herr Dr. Hässler ist Mitglied im Arbeitskreis der Insolvenzverwalter Deutschland und der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein.
Dr. Hässler ist verheiratet und Vater von 2 Töchtern.