Neues von Prokon

Über Prokon hört man mittlerweile vom vorläufigen Insolvenzverwalter, dass tatsächlich per 01.05.2014 ein Insolvenzverfahren eröffnet werden soll.

Laut Auskunft des Insolvenzverwalters beläuft sich der Umfang der gekündigten Genussrechte auf mittlerweile € 400 Mio. Das Unternehmen wird wohl in einem Kern fortgeführt werden können, aber sicher wohl ohne den bisherigen Protagonisten Carsten Rodbertus.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist mittlerweile auch auf Distanz zur bisherigen Geschäftsführung gegangen. Er hat nämlich – was im vorläufigen Insolvenzverfahren nicht die Regel ist – bereits in diesem Verfahrensstadium die Verfügungsmacht vollständig auf sich übergeleitet und damit die alte Geschäftsführung entmachtet. Damit sind bereits jetzt laufende Rechtsstreitigkeiten, insbesondere von Genussrechtsinhabern gegen Prokon, unterbrochen.

Carsten Rodbertus indes hat die „Prokon-Genossenschaft für eine lebenswerte Zukunft e.G.“ gegründet. Die Idee ist weiter, dass Anleger, die in Genussrechte der alten Prokon-Unternehmensgruppe investiert haben, ihre Forderungen an diese Genossenschaft abtreten. Als Gegenleistung sollen sie Anteile an diesem Unternehmen erhalten. Damit will man bestimmte Vermögenswerte aus der insolventen Gesellschaft herauskaufen. Offensichtlich handelt Herr Rodbertus nicht in Abstimmung mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter, wie dessen Verlautbarungen belegen.

Nach unserem Eindruck sollte eine Zusammenarbeit mit dieser Genossenschaft oder eine Beteiligung vorab sehr kritisch geprüft werden.

Dr. Kay Hässler

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Insolvenzrecht