Die Energiewende bringt vielfältige Probleme mit sich. Ihr Gelingen hängt nicht zuletzt vom erfolgreichen Aus- und Umbau der Stromnetze ab. Bis 2020 sollen in weiten Teilen Stromtrassen von rund 4000 km Länge aufgerüstet und neue Trassen errichtet werden – Kostenbudget: rund 20 Milliarden Euro.
Dafür sind erhebliche Anstrengungen notwendig – der Gesetzgeber hat mit einem Gesetzespaket zur Umsetzung vorgelegt. Durch das Netzausbaubeschleunigungsgesetz sollen langwierige Abstimmungsprozesse einzelner Bundesländer vermieden werden. Die Bundesnetzagentur prüft, ob die jeweilige Trassenführung mit anderen Planungen wie Raumordnungsplänen vereinbar ist und legt die Stromtrassen fest. Diese wohl nicht justiziable Festlegung soll für das nachfolgende Planungsfeststellungverfahren bindend sein. Während dieses Verfahrens ist ein vorzeitiges Enteignungsverfahren vorgesehen, dessen Enteignungsbeschluss unter der Bedingung steht, das er im Planfeststellungsbeschluss bestätigt wird. Ob das rechtlich zulässig ist, wird bereits verfassungsrechtlich bezweifelt. Ebenso kann gefragt werden, ob in diesem Verfahren noch ausreichend Rechtsschutzoptionen vorhanden sind, da sich die Tatsachen, die gegen die Rechtmäßigkeit der Enteignung sprechen, oft erst nach Verfügung über die vorzeitige Enteignung zeigen.
Zweifelhaft ist weiter, ob angesichts Habitatsschutz und Flora-Fauna-Regelung eine Umsetzung wegen drohender Gerichtsverfahren zeitig erfolgen kann.