Der Bestandsschutz erfasst Windkraftanlagen, die außerhalb von Eignungsgebieten genehmigt wurden. Inwieweit ist hier ein Repowering zulässig? Eine Instandsetzung ist grundsätzlich erlaubt. Sobald aber ein Austausch konstruktiver Teile oder ein Ersatzbau vorgenommen werden soll, greift der Bestandsschutz zumeist nicht mehr. Auch der Austausch einer identischen Anlage kann unzulässig sein.
Ein Repowering kann aber dennoch möglich sein, wenn u.a. der Landschaftsraum nicht weiter beeinträchtigt wird, eine Konzentration der Anlagen auf mindestens die Hälfte des Bestandes erfolgt und die künftige Siedlungsentwicklung nicht behindert wird. Hierüber sollte man sich rechtzeitig mit der Standortgemeinde ins Einvernehmen setzen.