Werden Windparks billiger?

Nach der von Bundesumweltminister Altmaier geplanten neuen Bundeskompensationsverordnung würden Windparks in Schleswig-Holstein profitieren. Nach dieser Verordnung müssten sie nach Angaben von Schleswig-Holsteins Umweltminister Habeck wohl nur noch ein drittel der bisherigen Ausgleichsbeiträge als Entschädigung für die Störung des Landschaftsbildes zahlen.

„Bei einer 175 Meter hohen 2,5-Megawatt-Anlage sind das 33.000 Euro statt 106.000“, so eine Sprecherin von Herrn Habeck gegenüber dem sh:z.

Ziel der neuen Verordnung sei eine Vereinheitlichung der unterschiedlichen Vorschriften in den einzelnen Bundesländern. Ob die Entlastung aber tatsächlich greift, ist zweifelhaft, da einige Länder dann eigene, vorrangige Verordnungen erlassen wollen. Ob das möglich sein wird, bleibt abzuwarten.

Geschäftspraktiken bei Windparks

Auch bei der Ökoenergie sind unseriöse Geschäftspraktiken anzutreffen. Wer sein Geld in Windkraft investiert, sollte daher ganz genau hinsehen. Bei mehreren Windparks gibt es immer noch viel zu hohe Managementgehälter, obwohl die Parks selbst die  wirtschaftlichen Prognosen nicht erfüllen. Das gilt relativ häufig für Massenpublikumsgesellschaften, die in der Boomphase zwischen 1997 und 2005 eröffnet wurden. Darunter befinden sich etliche Sanierungsfälle.

Geringere Risiken sind bei aufwendigeren Lösungen, wie kleineren Parks, Bürgerwindparks oder Genossenschaften anzutreffen. Hier haben Anleger die Geschäftsführung zumeist stärker unter Kontrolle. Das schützt vor „Abzocke“ und Fehlinvestments.

Je nach Beteiligungsgesellschaft sollten Anleger ihre Kontroll- und Informationsmöglichkeiten nutzen, um rechtzeitig vor schwierigen Zeiten die richtigen Weichen zu stellen. In Krisenfällen gilt es wie immer, den wirtschaftlich besten Weg zu wählen. Im Notfall kann ein Insolvenzverfahren die Lösung sein. Wichtig ist, dafür den richtigen Zeitpunkt zu erkennen und frühzeitig einzugreifen, wenn sich Verluste abzeichnen.