Der erste Schritt für ein sich lohnendes Investment im Windenergiebereich ist sicherlich, die geeignete Fläche und die geeigneten Partner zu finden. Im zweiten Schritt sollte aber sowohl bei einer Mehrheit von Betreibern des Windparks als auch von Besitzern der Nutzungsfläche gründlich überlegt werden, in welcher Rechtsform das gemeinsame Projekt gestartet werden soll.
Im Regelfall bieten sich je nach Anzahl der Gesellschafter, der Größe des Investitionsvolumens und der Risiken entweder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), eine GmbH & Co. KG, eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft an. Im Einzelfall sind weitere Rechtsformen denkbar.
Neben steuerlichen Aspekten sollten etwaige Risiken für die Gesellschafter genau analysiert werden, um zunächst einmal die Entscheidung zu treffen, ob eine Gesellschaftsform Sinn macht, die eine Haftungsbeschränkung für die Gesellschafter vorsieht.
Wenn dann die Entscheidung zugunsten einer Haftungsbeschränkung gefallen sein sollte, ist zu prüfen, welche steuerlichen Vorteile welche Gesellschaftsform individuell bietet und welches Maß an Flexibilität bei Gesellschafterversammlungen, Entnahmen etc. gewünscht ist.
Nach Wahl der Gesellschaftsform gilt es, einen vernünftigen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen, der für die Zukunft Streit vermeidet. Folgende Aspekte sollten bedacht werden:
– Dauer und Auflösung der Gesellschaft
– Soll ein zustimmungsloser Verkauf von Gesellschaftsanteilen möglich sein?
– Regelungen zum Ausscheiden eines Gesellschafters etwa wegen Kündigung, Tod oder Ausschluss aus der Gesellschaft
– Abfindungsmodalitäten festlegen
– modifizierte Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung als Pflicht für Gesellschafter zum Vollstreckungsschutz?
– Festlegung der Geschäftsführung und Zuständigkeit bei Mängeln
– u.v.m.