Unter Moderation von Carlo Jolly vom Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlag fand vor kurzem eine Veranstaltung der Landtagsabgeordneten Simone Lange in den Geschäftsräumen der Stadtwerke Flensburg GmbH zu den Erneuerbaren Energien statt. Thema waren die Herausforderungen bei der Umsetzung der Energiewende, vor denen nach dem Ausstieg aus der Atomkraft Politik und Unternehmen stehen. Die zentrale Frage an diesem Abend war: Wie können wir die bereits durch Wind und Sonne gewonnene Energie speichern und wie kann Flensburg davon profitieren? Ulrich Jochimsen, Vorstand des Netzwerks Dezentrale Energieversorgung und Vordenker der neuen Flensburger Energiegenossenschaft stellte die power-to-gas-Technologie (Elektrolyse) vor, mit der nicht eingespeister Windstrom zu „Windgas“ gemacht wird und ins Flensburger Netz einspeist wird. Stadtwerke-Geschäftsführer Maik Render hält eine Nutzung in der Größenordnung einer Sechs-Megawatt-Anlage in zwei Jahren in Flensburg für möglich. Er legte aber gleichzeitig den Finger in die Wunde, denn bislang gäbe es im Gegensatz zu dem Bau der Windkraftanlagen kein Modell für die Finanzierung. Olaf Schulze, Energie- und wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD Landtagsfraktion, pflichtete dem bei und verwies auf die Vielzahl der Probleme, die zur Zeit bestehen. Er erachtete es als äußerst wichtig, dass in Speicherkapazitäten investiert wird. Insgesamt war es ein spannender Abend, an dem auch die Bürger zu Wort kamen. Simone Lange versprach eine Fortführung der Gespräche. Wir freuen uns darauf!
Monat: Oktober 2012
Steuerungsoptionen der Gemeinden der Windenergienutzung
Trotz der Privilegierung von Windkraftanlagen in Außenbereichen haben die Gemeinden die Möglichkeit, über den ihnen zustehenden Planungsvorbehalt eine Steuerung vorzunehmen. Das setzt nach der Rechtsprechung allerdings ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept voraus. Gründe, diese Möglichkeiten zu nutzen, gibt es viele: Lärmemissionen, Gefahren für Vögel, Sichtbeeinträchtigungen, etc.
Um ihre Steuerungsmöglichkeiten unangreifbar zu nutzen, sollten Gemeinden dabei einen gründlichen und vor allem erkennbaren Abwägungsprozess vornehmen. Dabei empfiehlt sich, abschnittsweise vorzugehen und zunächst Tabuzonen festzulegen, in denen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen ausgeschlossen sind bzw. sein sollen. Die übrig bleibenden sogenannten Potentialflächen sind anschließend mit konkurrierenden Nutzungen in Beziehung zu setzen.
Im Rahmen dieses Prozesses kann die Gemeinde auch eigene städtebauliche Vorstellungen einfließen lassen. Wenn allerdings ein solcher Abwägungsprozess gänzlich fehlt, so dürften Investoren Möglichkeiten haben, die Ablehnungsentscheidung der Gemeinde für einen bestimmten Standort anzugreifen.