Wegen des Boom der erneuerbaren Energien gewinnt der Bereich des sogenannten E-Contractings zunehmend an Bedeutung. Immer mehr Inhaber von Windernergie-, Photovoltaik- und Biogasanlagen schließen Energielieferungsverträge privat ab. In Betracht kommen Wärme- und Stromlieferungsverträge.
Wesentlich ist dabei, insbesondere auf folgende Aspekte zu achten:
– Konkretisierung der Liefer- und Abnahmepflicht
– Regelungen zur Messung und Abrechnung
– Aufnahme eines Haftungsausschlusses soweit möglich zuzüglich Haftungsbegrenzung vor allem bei Leistungsstörungen
– Berechtigung der Einstellung der Versorgung bei Vertragsverstößen (z.B. nicht ordnungsgemäßer Messung, Zahlungseinstellung)
– Billigkeits-/Anpassungsklauseln
Im Einzelfall können sich weitere Regelungen anbieten.