E-Contracting auf dem Vormarsch

Wegen des Boom der erneuerbaren Energien gewinnt der Bereich des sogenannten E-Contractings zunehmend an Bedeutung. Immer mehr Inhaber von Windernergie-, Photovoltaik- und Biogasanlagen schließen Energielieferungsverträge privat ab. In Betracht kommen Wärme- und Stromlieferungsverträge.

Wesentlich ist dabei, insbesondere auf folgende Aspekte zu achten:

– Konkretisierung der Liefer- und Abnahmepflicht

– Regelungen zur Messung und Abrechnung

– Aufnahme eines Haftungsausschlusses soweit möglich zuzüglich Haftungsbegrenzung vor allem bei Leistungsstörungen

– Berechtigung der Einstellung der Versorgung bei Vertragsverstößen (z.B. nicht ordnungsgemäßer Messung, Zahlungseinstellung)

– Billigkeits-/Anpassungsklauseln

 

Im Einzelfall können sich weitere Regelungen anbieten.

Offshore-Haftungsregelung und Einführung eines Offshore-Netzentwicklungsplans

Die Bundesregierung will den Ausbau von Offshore-Windparks forcieren und hat dafür Neuregelungen energiewirtschaftlicher Vorschriften beschlossen.

Danach werden die Kosten für Verbraucher der Höhe nach begrenzt und der Eigenanteil der Übertragungsnetzbetreiber erhöht.

Die Neuregelung stelle Kostenkontrolle und Transparenz beim Ausbau der Offshore-Windenergie sicher, da Schadensfälle und Maßnahmen zur Schadensminderung dokumentiert und im Internet veröffentlicht werden sollen. Auch die Kosten und die daraus resultierende Umlage würden transparent gemacht. Zudem sei vorgesehen, dass die Regelungen nach drei Jahren evaluiert und wenn notwendig angepasst werden. Der Gesetzesentwurf soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter:

http://www.erneuerbare-energien.de/pressemitteilungen/aktuelle_pressemitteilungen/pm/48591.php