Mit der Insolvenzantragspflicht haben sich viele Unternehmer bisher nicht beschäftigt, weil es dank des wirtschaftlichen Erfolges schlicht nicht nötig war. Nachdem die Corona-Krise nun jedoch viele bisher gesunde Unternehmen in existenzbedrohende Schieflage gebracht hat, ist das Thema plötzlich stark in den Fokus gerückt. Die Bundesregierung hat die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt – aber was bedeutet das ganz genau für Unternehmen, die sich gerade in einer existenziellen Krise befinden? Und wie reagieren Vorstände und Geschäftsführer jetzt richtig? Nicolas Grimm, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht bei EEP, gibt Antworten und praxisnahe Tipps für betroffene Unternehmer.
„Auch wenn es derzeit einige Erleichterungen gibt, sollten Geschäftsführer die Insolvenzpflicht keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen“, warnt Nicolas Grimm. „Die Haftung, die damit einhergeht, ist ein sehr scharfes Schwert. Ich kann aus meiner Erfahrung als Insolvenzverwalter berichten, dass Geschäftsführer das wirklich ernst nehmen müssen, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kennt da kaum Haftungsausnahmen.“
Wie erkenne ich als Geschäftsführer, ob ein Insolvenzgrund vorliegt? Was genau ändert das neue Gesetz? In welchen Fällen greift die Aussetzung der Insolvenzpflicht nicht? Welche Möglichkeiten gibt es, Insolvenzgründe zu beseitigen? Und was passiert nach dem Stichtag 30.09.2020, an dem die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nach jetzigem Stand ausläuft? Gehen dann Unternehmen, die es bis dahin nicht geschafft haben, sich aus ihrer existenzbedrohenden Schieflage zu retten, reihenweise in die Insolvenz? Diese und viele weitere Fragen beantwortet der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Nicolas Grimm in der neuesten Folge des „EEP-Podcasts“.
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