„Betrauungsakt adé für kommunale Schwimmbäder?“ Alternativen zur klassischen Absicherung im EU-Beihilferecht

Kommunale Bäderbetriebe schließen das Geschäftsjahr meist defizitär ab – nicht mangels wirtschaftlicher Expertise, sondern weil solche Leistungen wegen struktureller Bedingungen oft nicht zu kostendeckenden Preisen erbracht werden können. Für das Gemeinwohl werden Bäder aber als besonders wichtig angesehen…

… ,etwa zur sportlichen Betätigung, zur Erholung oder zu pädagogischen Zwecken. Damit sie der Bevölkerung kontinuierlich und zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung gestellt werden können, erfolgt nahezu immer ein Verlustausgleich aus dem Kommunalhaushalt. Was die Kommunalbevölkerung freut, stört jedoch die Wettbewerbshüter aus Brüssel, denn solche Verlustausgleiche sind regelmäßig EU-beihilferelevant.
In diesem Spannungsfeld sind Kommunen vor der Herausforderung gestellt, eine attraktive und zugleich beihilferechtskonforme Versorgung ihrer Einwohner zu gewährleisten. Mittel der Wahl ist in vielen Fällen der Betrauungsakt. Was das für Kommunen und Bäderbetreiber bedeutet und wann sich – mit Blick auf das Kosten-Nutzen-Profil im Einzelfall – alternative Absicherungsmöglichkeiten eignen könnten, zeigt dieser Beitrag.

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