Corona-Krise: Liquiditätshilfen durch das Corona-Maßnahmenpaket, weitere Neuerungen und Vorsicht bei Neugeschäft – Update vom 26.03.2020

Neben den Liquiditätshilfen und den unterschiedlichen Förderprogrammen von Bund und Ländern gibt es seit heute Neuerungen zum Corona-Soforthilfeprogramm aus Schleswig-Holstein.

Zusätzlich zu unserem gestrigen Blogeintrag „Corona-Krise: Liquiditätshilfen durch das Corona-Maßnahmenpaket, weitere Neuerungen und Vorsicht bei Neugeschäft“ gibt es bereits jetzt ein wichtiges Update:

Über die Investitionsbank Schleswig-Holstein ist seit heute Morgen die Antragstellung für das Corona-Soforthilfeprogramm für Kleinstunternehmen und Selbstständige zum Erhalt von Soforthilfen möglich. Der Antrag ist unter folgendem Link auf der Homepage der IB.SH, dort unter dem Menüpunkt „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Selbstständige“ abrufbar:

https://www.ib-sh.de/fileadmin/user_upload/infoseiten/corona/antrag_soforthilfe.pdf

https://www.ib-sh.de/produkt/corona-soforthilfe-programm/

https://www.ib-sh.de/infoseite/corona-beratung-fuer-unternehmen/

Bild: Ormalternative /shutterstock

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