Bundestag handelt bei der Frage der steuerlichen Behandlung von Sanierungsgewinn

Im Kontext des „Jahressteuergesetzes 2018“ hat der Bundestag eine Neuregelung der steuerlichen Behandlung von Sanierungsgewinnen auf den Weg gebracht.

Die Entstehung von Steuern bei einer Sanierung ist ein zentrales Problem bei Restrukturierungen. So ist bei der Durchführung von Insolvenzplänen immer darauf zu achten, ob durch den Verzicht der Gläubiger Steuern (Steuern auf Sanierungsgewinn) ausgelöst werden.

Der Bundestag hat aktuell eine Lösung zum neu geschaffenen § 3a EStG beschlossen, die die Probleme rund um das ursprünglich vorgesehene Verfahren der „europäischen“ Notifizierung nun behebt und die Regelung unmittelbar in Kraft setzt. Im § 3a EStG ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein Sanierungsgewinn gestundet bzw. nicht erhoben wird.

Das Jahressteuergesetz 2018 muss noch die zweite und dritte Lesung im Bundestag passieren und anschließend im Bundesrat Zustimmung erhalten. Möglicherweise könnte die Zustimmung bereits Ende November 2018 erfolgen.

Die entsprechende gesetzliche Regelung bringt einen Zuwachs an Rechtssicherheit. Fraglich bleibt jedoch, ob die gesetzliche deutsche Regelung auch im europäischen Kontext Bestand haben kann.

Bildquelle: winnieapple/shutterstock

 

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