Wir hatten bereits mehrfach über das neue Gesetz zur Verbesserung der Rechtsklarheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz berichtet.
Nunmehr ist die Verkündung im Gesetzblatt erfolgt. Das Gesetz tritt am 05.04.2017 in Kraft.
Die Neuregelung lässt die Verzinsung nicht, wie in den ersten Gesetzesentwürfen vorgesehen, erst ab Einreichung einer Anfechtungsklage beginnen, wie es der Forderung der Wirtschaft entsprach, sondern bereits dann, wenn der Anfechtungsgegner in Verzug gesetzt ist, d.h. nach Mahnung mit Fristsetzung und fruchtlosem Fristablauf.
Diese Zinsregelungen gelten auch für Insolvenzverfahren, die vor dem 05.04.2017 eröffnet wurden. Damit sind auch derzeit bereits anhängige Rechtsstreitigkeiten betroffen.
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