Arbeitsrechtlicher Aufhebungsvertrag als Haustürgeschäft widerruflich?

Kann ein Aufhebungsvertrag zu einem Arbeitsverhältnis innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden, wenn er in der privaten Wohnung des Arbeitnehmers geschlossen wurde? Mit dieser kniffeligen Frage hatte sich das Landesarbeitsgericht Niedersachsen in Hannover zu beschäftigen.

Im Rahmen einer aktuellen, allerdings noch nicht rechtskräftigen Entscheidung hatte sich das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen in Hannover mit der Frage zu beschäftigen, ob ein in den Wohnräumen des Mitarbeiters abgeschlossener Vertrag zur Aufhebung des Arbeitsverhältnisses mit einer Frist von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen widerrufen werden kann.

Das Gericht konnte zunächst keine Anhaltspunkte für sonstige Anfechtungsgründe, insbesondere Täuschung oder widerrechtliche Drohung, erkennen. Im Übrigen sei ein Arbeitsvertrag zwar ein Verbrauchervertrag. Jedoch ziele das spezielle Haustürwiderrufsrecht auf die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen ab. Hierum gehe es bei der Aufhebung eines Arbeitsvertrages aber gerade nicht. Auch sei ein unbefristetes Widerrufsrecht bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung mit dem allgemeinen Beschleunigungsinteresse von Beendigungsstreitigkeiten unvereinbar.

Die Entscheidung erscheint mit den praktischen Bedürfnissen des Arbeitslebens vereinbar. Abzuwarten bleibt indes, wie das Bundesarbeitsgericht konkret befinden wird, zumal verschiedene Stimmen, insbesondere in der arbeitsgerichtlichen Literatur, anderer Auffassung sind als das LAG Niedersachsen.

LAG Hannover, Urteil vom 07.11.2017 – 10 Sa 1159/16

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