Sofortmeldung Corona-Krise: Weitere Liquiditätshilfe für Handel, Kultur und kleine Unternehmen – Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen (Update)

Bund und Länder haben sich auf weitere Liquiditätshilfen für Unternehmen verständigt. Zudem hat der Koalitionsausschuss eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie beschlossen. Über die Details hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) in einem Schreiben an alle Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Steuerberaterkammern informiert.

Die Liquiditätshilfe ist für Unternehmen gedacht, die aufgrund der Pandemie in diesem Jahr „voraussichtlich einen Verlust ausweisen“, so der Minister in dem Schreiben. Der Blick auf die Details zeigt aber: Es geht nicht um Zuschüsse im klassischen Sinne, sondern um die Rückerstattung bereits gezahlter Steuern – und auch das nur in recht begrenztem Umfang. Vorauszahlungen, die für das erste Quartal 2020 getätigt wurden, können die Unternehmen demnach zurückerhalten. Zusätzlich können sie auch einen Teil der im Jahr 2019 gezahlten Vorauszahlungen zurückerstattet bekommen – jedoch nur 15 Prozent. Die Steuererstattung ist auch insgesamt begrenzt auf maximal 150.000 bzw. 300.000 Euro (bei Zusammenveranlagung). Wichtiges Detail auch: Sollte sich später herausstellen, dass das Unternehmen 2020 doch Gewinne erwirtschaften konnte, ist die Liquiditätshilfe zurückzuzahlen.

Zudem hat der Koalitionsausschuss sich darauf verständigt, dass die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent gesenkt wird. Dies soll ab dem 1. Juli 2020 gelten. Befristet ist die Regelung bis zum 30. Juni 2021. Die steuerliche Entlastung sei gedacht für „die Zeit nach der Krise, wenn die Umsätze wieder steigen“.

Das Schreiben mit allen Details stellt EEP Ihnen hier zur Verfügung. Wir halten Sie im EEP-Blog und in der EEP-App weiter auf dem Laufenden.

 

Bildquelle: Ormalternative/shutterstock.com

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