Besteht bei einer amtlich angeordneten Betriebsschließung Versicherungsschutz? Haben schon Versicherungen gezahlt? EEP-Rechtsanwältin Dr. Alena Arnst gibt Auskunft.
Besteht bei einer amtlich angeordneten Betriebsschließung Versicherungsschutz?
In aller Regel nein. Einem eventuellen Ausfall des Versicherungsschutzes ist nur durch die umgehende Anzeige des Versicherungsfalls vorzubeugen.
Haben schon Versicherungen bezahlt?
Einige Versicherungen, darunter die Allianz, bieten Kunden, die bei Ihnen eine Betriebsausfallversicherung abgeschlossen haben, Sonderzahlungen auf Kulanzbasis an, obwohl kein Versicherungsschutz besteht. Hier ist es auch schon zu Auszahlungen von Teilbeträgen gekommen (Stand: 20.04.2020).
Werden diese Sonderzahlungen auf sonstige staatlichen Leistungen angerechnet?
Nein.
Welche Ansprüche auf Entschädigungen kommen noch in Betracht?
Unter Umständen kann ein Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) bestehen. Wir raten dazu, vorsorglich entsprechende Anträge zu stellen.
Hör-Tipp: Mehr zu Entschädigungsansprüchen und möglichen Ansprüchen gegen Versicherungen erfahren Sie in Ausgabe 2 des neuen „EEP-Podcasts“. Er ist über Spotify, iTunes und viele weitere Portale abrufbar. Alle Links zum Podcast finden Sie hier.
Sie haben weitere Fragen? Dann sprechen Sie uns gern an. Alle Kontaktdaten finden Sie hier.
Bild: Ormalternative /shutterstock