Bereits für den Monat März 2020 haben infolge der Corona-Krise viele Betriebe Kurzarbeit beantragt. Dieser Trend wird sich im April 2020 noch erheblich fortsetzen. Gerade Betriebe, welche derzeit geschlossen sind, leiden erheblich unter dem Fortbestand der bisherigen Personalkostenstruktur.
Wenn dann aber zunächst auf Grundlage der Lohnabrechnung für den Monat März 2020 Kurzarbeitergeld angezeigt und beantragt ist, bedeutet dies nicht, dass die Erstattungsleistungen der Bundesagentur dem Arbeitgeber unverzüglich zufließen werden. Dies liegt an der hohen Zahl der bei der Bundesagentur zu bearbeitenden Anträge. Klare Prognosen zum Zeitpunkt des Geldflusses können derzeit nicht erfolgen. Das Gleiche gilt für die Auszahlung eventuell beantragter Förderdarlehen.
Andererseits muss nach der Systematik des Kurzarbeitergeldes der Arbeitgeber in Vorleistung gehen, also auch bereits Ende März 2020 neben dem normalen Lohn für den Zeitraum bis zum Arbeitsausfall auch die diesen Monat betreffenden Anteile des Kurzarbeitergeldes an die Mitarbeiter auszahlen. Insbesondere nach Betriebsschließungen fehlt es vielfach den Betrieben an der erforderlichen Liquidität hierzu. In dieser Situation kann man den betroffenen Betrieben nur raten, unverzüglich mit ihrer Hausbank nach einer pragmatischen Lösung zu suchen. Konkret geht es darum, entsprechende Überziehungen der Bankkonten zuzulassen, um durch die Gehaltszahlungen den sozialen Frieden in der Arbeitnehmerschaft zu erhalten. Zudem können die betroffenen Firmen im Falle einer bankenseitigen Kreditierung dieser Summen durch die Gestaltung der Anträge bei der Bundesagentur für Arbeit sicherstellen, dass die Erstattungszahlungen dann auch an das Kreditinstitut fließen, welches zuvor die Lohnzahlungen ermöglicht hat.
Betroffenen Unternehmen ist dringend zu raten, rechtzeitig Kontakt zu ihrer Hausbank aufzunehmen. Möglicherweise können auch betroffene Arbeitnehmer mittels ihrer Lohnabrechnung für den Monat März 2020 Überziehungen ihrer Girokonten erreichen, falls dies erforderlich sein sollte.
Weiter steht zu hoffen, dass Kreditinstitute gerade bei einem Fortbestand der Krise entsprechende Abläufe rechtssicher, so auch in Abstimmung mit der Bundesaufsichtsanstalt für das Kreditwesen gestalten und diese Abläufe zukünftig automatisieren.
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