Vergaberelevanz des interkommunalen Betriebsführungsvertrages am Beispiel der Abwasserentsorgung

Der Betriebsführungsvertrag hat es zum kommunalwirtschaftlichen Erfolgsmodell geschafft. In der Abwasserentsorgung dürfte er in Schleswig-Holstein sogar die Mehrzahl der Kooperationsformen stellen (oft auch in Verbindung mit einem Zweckverband).

Häufig wird die Vergaberelevanz eines Betriebsführungsvertrages allerdings unterschätzt. Im Nachhinein kann das zu misslichen Konsequenzen führen, die sich nicht selten vermeiden lassen. Denn jedenfalls für Betriebsführungsverträge zwischen Kommunen kann das sog. „Instate-Privileg“ aus § 108 Abs. 6 GWB einen schlanken Ausweg aufzeigen. Gleichwohl ist hier juristisches Augenmaß bei der Vertragsgestaltung und unter Umständen Flexibilität bei den ursprünglich gewünschten Vertragsinhalten gefordert. Der Artikel dazu, den die EEP-Anwälte Dr. Jan Frederik Reese und Dr. Tobias Krohn verfasst haben, ist in der Juli/August-Ausgabe des Magazins „Die Gemeinde – Zeitschrift für die kommunale Selbstverwaltung in Schleswig-Holstein“ erschienen und kann hier gelesen und heruntergeladen werden:

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