Hoch wird sie gehangen – die örtliche Verfügbarkeit des Auftragnehmers. Während das Vergaberecht einen möglichst freien (auch räumlichen) Wettbewerb anstrebt, sind die dahingehenden Präferenzen vieler Kommunen und kommunaler Unternehmen oft ambivalenter.
Natürlich freuen sich auch kommunale Akteure über einen intensiven Preiswettbewerb. Dieser wird mit einer größeren Anzahl potentieller Bieter tendenziell erhöht. Immerhin steigt so die Chance, dass ein Bieter mitmischt, der noch wirtschaftlicher offerieren kann als seine Konkurrenten. Dass „regionale Gravitationsfelder“ in den Vergabeunterlagen dieser Chance eher abträglich sind, dürfte nicht überraschen. Das Verlangen nach einem Firmensitz oder zumindest nach einer Betriebsstätte in kommunaler Einzugsnähe schließt all diejenigen Bieter aus, die diese – in der Regel als Eignungs- oder Zuschlagskriterium formulierte – Anforderung nicht erfüllen. Gleichwohl muss hinter diesem Wunsch nicht immer ein kommunaler Protektionismus oder ein Blick auf die Gewerbesteuerertragslage stehen. In vielen Fällen liegt dem Ansinnen ein sachlicher Grund zugrunde, der mehr ist als politisches Kalkül. Ein Fachartikel zu diesem Thema, den die EEP-Wirtschaftsanwälte Dr. Jan Frederik Reese und Dr. Tobias Krohn verfasst haben, ist in der März-Ausgabe des Magazins „Die Gemeinde – Zeitschrift für die kommunale Selbstverwaltung in Schleswig-Holstein“ erschienen und kann hier gelesen und heruntergeladen werden: