Anfechtungsreform auf dem Weg

Insolvenzanfechtungen sollen stärker eingeschränkt werden. Ein neues Gesetz, das die Rechtssicherheit verbessern soll, ist gerade auf dem Weg durch den Bundestag. Für Insolvenzverwalter wird es damit schwieriger, Anfechtungsansprüche durchzusetzen.

Der Bundestag hat nunmehr im Januar 2016 in erster Lesung einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Insolvenzanfechtungsrechts beraten. Hiernach soll die Anfechtung zu Lasten der Insolvenzverwalter erschwert werden. Insbesondere aus Sicht der Wirtschaft war beklagt worden, dass das bisherige Recht – auch wie es von den Gerichten interpretiert wurde – zu sehr zu Gunsten der Insolvenzverwalter ausgerichtet sei, indem auch Ratenzahlungen in einer nicht immer für den Gläubiger erkennbaren Krise seines Schuldners oder auch Bargeschäfte für anfechtbar gehalten werden.

Diese Situation soll jetzt durch verschiedene Regelungen zu Gunsten der Gläubiger entschärft werden. So soll beispielsweise die Frist der besonders strengen „Vorsatzanfechtung“ für diesen Bereich von 10 auf 4 Jahre verkürzt werden. Wir rechnen mit einem Inkrafttreten der Neuregelungen in dieser Legislaturperiode. Für alle bis dahin beantragten Insolvenzverfahren wird indes noch das alte strengere Recht Anwendung finden. Auch nach einer Reform empfiehlt es sich jedoch, „Anfechtungsprophylaxe“ zu betreiben, wofür wir gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen.

 

Bildquelle: winnieapple – 123rf.de