Der Anspruch auf ein Girokonto kommt

Verbraucher in Deutschland sollen künftig das Recht auf ein Bankkonto mit den wichtigsten Funktionen haben – auch im Insolvenzfall. Das sogenannte Zahlungskontengesetz, das noch in diesem Jahr greifen soll, sieht nur wenige Ausnahmen vor.

Ein Bankkonto ist für Jedermann ein elementares und zur Lebensführung notwendiges Mittel, da Zahlungsvorgänge zunehmend nur noch unbar durchgeführt werden können. Gerade bei finanziell schlechter gestellten Personen, insbesondere in einem Insolvenzfall, weigern sich die Kreditinstitute jedoch zunehmend, ein Konto einzurichten, oder sie kündigen gar bestehende Kontoverträge. Begründet wird dies häufig mit dem Hinweis auf die angebliche Unzumutbarkeit einer Geschäftsverbindung. Nach Schätzungen sind mehr als 1 Million Bundesbürger im erwerbsfähigen Alter ohne eigenes Girokonto.

Das voraussichtlich spätestens ab September 2016 geltende Zahlungskontengesetz sieht nun den Anspruch auf Abschluss eines sogenannten Basiskontovertrages vor. Kreditinstitute, die Zahlungskonten für Verbraucher anbieten, sollen danach zukünftig verpflichtet sein, auf Antrag ein Basiskonto als Guthabenkonto einzurichten.

Kaum Ausnahmen, auf die sich Kreditinstitute berufen können

Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn bereits anderswo in Deutschland ein Basiskonto besteht oder sonstige schwerwiegende Gründe gegen einen Vertragsabschluss sprechen. Auf eine finanzielle Schräglage des potentiellen Kunden kann sich das Kreditinstitut dabei nicht berufen. Schwerwiegende Gründe sind z.B. Straftaten des Antragstellers gegen das Kreditinstitut.

Die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf ein Konto ist eine Reaktion auf eine in der Praxis der Kreditwirtschaft zuletzt immer häufiger zu beobachtende Tendenz, trotz zum Teil freiwilliger Selbstverpflichtung zur Einrichtung von Bankkonten dies gegenüber Einzelpersonen dann doch zu verweigern.

 

Bildquelle: sanjagrujic – shutterstock.com

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